Allgemeine Geschäftsbedingungen (conditions of contract)
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Leistungen der CTI-VIENNA GmbH, im folgenden kurz – CTI – genannt
1. Auftragserteilung
Aufträge werden nur schriftlich mittels Prüfauftragsformular des CTI entgegengenommen und auf Basis dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen abgewickelt. Jede Änderung der Auftragsleistung bedarf der Schriftform und der schriftlichen Rückbestätigung durch das CTI.
Über den ursprünglichen Auftragsumfang hinausgehende Leistungen wie Auskünfte, Beratung, Zwischenberichte und Mängelberichte, Anforderung fehlender Unterlagen und Nachprüfungen gehen zu Lasten des Auftraggebers und werden nicht als Änderung des Auftrages betrachtet.
Das CTI ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen Prüfaufträge abzulehnen bzw. laufende Prüfverfahren abzubrechen. Dies gilt insbesondere, wenn das zu erwartende Prüfergebnis aufgrund des Prüfverfahrens von geringer Aussagekraft ist, ein objektives Ergebnis gefährdet, oder die Autorität des CTI oder der Akkreditierungsstelle in Misskredit bringen kann.
2. Prüfkosten
Die Verrechnung erfolgt zu dem im Prüfauftragsformular des CTI angeführten Bedingungen und Preisen.
Die aufgrund des Prüfaufwandes entstandenen Kosten werden nach Abschluss des Auftrages (Mitteilung der Prüfergebnisse, Prüfberichte etc.) in Rechnung gestellt. Es bleibt dem CTI vorbehalten, Teilrechnungen (z.B. bei Langzeitprüfungen) zu legen bzw. die Durchführung der Prüfungen von Kostenvorauszahlungen abhängig zu machen.
Bei Stornierung, Einschränkung oder Terminverschiebung von Prüfaufträgen, die ohne Verschulden des CTI eingetreten sind, werden alle seitens des CTI entstandenen Aufwendungen und Vorbereitungsleistungen zur Durchführung des Prüfauftrages in Rechnung gestellt.
Angebote des CTI sowie Prüffristen und Prüftermine beruhen auf Schätzungen des Arbeitsumfanges aufgrund der zum Zeitpunkt der Erstellung des Angebotes vorliegenden Angaben und Unterlagen des Auftraggebers. Diese gelten nur dann als verbindlich, wenn darüber eine schriftliche Bestätigung des CTI vorliegt.
Wünscht der Auftraggeber bei Prüfungen im CTI anwesend zu sein, so steht es dem CTI frei aus Sicherheitsgründen zusätzliche Mitarbeiter zur Betreuung beizuziehen und den damit verbundenen Zeitaufwand zusätzlich in Rechnung zu stellen.
3. Prüfgrundlage
Sofern im Prüfauftragsformular des CTI nichts anderes vermerkt ist, werden Prüfungen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik unter Berücksichtigung der geltenden Rechtslage durchgeführt.
Als Grundlage für Prüfungen zur Erteilung von Prüf- oder Zertifizierungszeichen werden die jeweils geltenden Bedingungen der das Zeichen ausgebenden Stelle herangezogen.
Für die inhaltliche Richtigkeit der den Prüfungen zugrundeliegenden Normen und technischen Bestimmungen übernimmt das CTI keine Verantwortung.
4. Vertraulichkeit und Geheimhaltung
Das CTI verpflichtet sich, soweit es der Auftraggeber nicht schriftlich davon befreit, und sofern nicht gesetzliche Meldepflichten der Geheimhaltungspflicht entgegenstehen, zur Geheimhaltung der Prüfergebnisse sowie sonstiger mit der Prüfung im Zusammenhang stehender Informationen.
Soll die Geheimhaltung Dritten gegenüber auch durch den bloßen Augenschein in der Nebeneinanderabwicklung von Aufträgen nicht verletzt werden, so ist diesbezüglich bei Auftragserteilung eine schriftliche Vereinbarung zu treffen.
Die Geheimhaltungspflicht gilt im Rahmen des erteilten Auftrages gegenüber Subauftragnehmern, sowie gegenüber Zertifizierungsstellen als aufgehoben. Weiters behält sich das CTI das Recht vor, Teilprüfungen an andere Prüfstellen als Subauftrag zu vergeben.
5. Prüfgutunterlagen und Informationen
Der Auftraggeber hat dem CTI die zur Erfüllung des Auftrages erforderlichen Sachen (Prüfgut, Unterlagen etc.) frei Haus beizustellen und alle erforderlichen Informationen zu erteilen. Darüber hinaus hat der Auftraggeber alle Informationen über Eigenarten des Prüfgutes zu erteilen, die geeignet sind, die Sicherheit des Auftragnehmers oder Dritter zu gefährden.
Werden dem Auftraggeber Umstände, die im Rahmen der Prüfung nicht berücksichtigt wurden, bekannt, unter welchen das Prüfgut eine Gefahr für Personen oder Sachen darstellen kann, so ist er verpflichtet, diese Umstände dem CTI umgehend bekannt zu geben. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber Kenntnis erhält, dass das Produkt anderen in Österreich geltenden gesetzlichen Bestimmungen nicht entspricht.
6. Behördliche Genehmigungen, Einwilligungen Dritter
Alle für die Vertragserfüllung erforderlichen Genehmigungen oder Einwilligungen Dritter sind vom Auftraggeber auf seine Kosten einzuholen und dem CTI nachzuweisen.
7. Untersuchungen außerhalb des CTI
Soweit zur Vertragserfüllung Untersuchungen außerhalb des CTI vorzunehmen sind, hat der Auftraggeber den Zugang zu den entsprechenden Örtlichkeiten zu ermöglichen. Ferner hat der Auftraggeber dafür zu sorgen, dass die zu untersuchenden Sachen in einer Weise zugänglich sind, die eine ungehinderte Vertragserfüllung zulässt. Insbesondere hat der Auftraggeber alle notwendigen Vorkehrungen zum Schutz fremder Rechte zu treffen.
8. Erfüllung
Das Ergebnis der Auftragsleistung wird dem Auftraggeber schriftlich mitgeteilt, womit der Auftrag als erfüllt gilt. Verzichtet der Auftraggeber ausdrücklich auf eine schriftliche Ausfertigung, so gilt der Auftrag mit dem Abschluss der den Gegenstand des Auftrages bildenden Leistung als erfüllt.
9. Veröffentlichungsrecht
Die Ergebnisse der Untersuchungen dürfen vom Auftraggeber nur im vollständigen Wortlaut unter namentlicher Anführung des CTI veröffentlicht werden. Teil- bzw. auszugsweise Veröffentlichungen sind als solche zu bezeichnen und bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des CTI.
10. Rücktrittsrecht
Das CTI ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn
• über das Vermögen des Auftraggebers das Ausgleichs- oder Konkursverfahren eröffnet oder die Eröffnung des Konkursverfahrens mangels hinreichenden Vermögens abgelehnt wird; das Rücktrittsrecht kann im Fall des Ausgleichs während der ganzen Dauer des Ausgleichverfahrens bis zur Aufhebung desselben, in den übrigen Fällen jederzeit bis zur Beendigung der Untersuchung geltend gemacht werden;
• eine rechtzeitige Erfüllung des Vertrages durch Umstände, die der Auftraggeber zu vertreten hat, unmöglich ist;
• der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten insbesondere gemäß den Punkten 5 – 7 trotz Nachfristsetzung nicht nachkommt;
• im Falle vereinbarter, gänzlicher oder teilweiser Vorausleistungspflicht des Auftraggebers, dieser seinen Pflichten trotz Nachfristsetzung nicht nachkommt;
Erklärt das CTI nach diesen Bedingungen seinen Rücktritt vom Vertrag, so hat es Anspruch auf Ersatz aller ihm bisher entstandenen Kosten.
11. Aufbewahrung und Abtransport von Prüfgut
Das CTI ist berechtigt, Prüfgut als Belegexemplare bzw. Plombierexemplare zu behalten. Der Auftraggeber verpflichtet sich auf Aufforderung des CTI solche Plombiermuster kostenfrei zu verwahren.
Weiters ist das CTI berechtigt, das Prüfgut bis zur vollständigen Bezahlung der beauftragten Leistungen zurückzuhalten.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Prüfgut auf Aufforderung des CTI innerhalb von 2 Wochen zu übernehmen und auf seine Kosten abzutransportieren. Im Verzugsfall kann das CTI das Prüfgut auf Kosten des Auftraggebers verwahren oder entsorgen lassen.
12. Haftung
Das CTI haftet nicht für Schäden, welcherart auch immer, die an beigestelltem Prüfgut insbesondere bei der Durchführung von Prüfungen, durch Transport, Lagerung, Einbruch, Diebstahl, Feuer, Wasser oder höhere Gewalt entstehen.
Der Auftraggeber haftet für alle Schäden, die durch eine mangelhafte Beistellung des Prüfgutes oder eine Verletzung der Obliegenheiten nach den Punkten 5 und 7 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen entstehen, und hat das CTI gegen Ansprüche Dritter schad- und klaglos zu halten.
13. Zahlungsbedingungen
Alle Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung netto ohne jeden Abzug auf das Bankkonto des CTI zu entrichten. Sämtliche Spesen des Geldverkehrs (inländische und ausländische Überweisungsspesen und Provisionen) sind vom Auftraggeber zu tragen.
14. Gerichtsstand
Gerichtsstand bei allen Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Wien. Es ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden, Sprache ist deutsch.
Impressum (legal notice)
Offenlegung nach § 25 Mediengesetz sowie Informationen gem. E-Commerce Gesetz
Medieninhaber, Herausgeber, Verleger:
CTI-VIENNA Gesellschaft zur Prüfung elektrotechnischer Industrieprodukte GmbH
Einzingergasse 4
1210 Wien
Tel.: +43 (0)1 271 64 00
Fax: +43 (0)1 271 64 00 09
email: info@cti-vienna.at
Firmenbuchnummer:
FN 94613 m
UID-Nummer, VAT-Number:
ATU 15585409
Handelsgericht Wien, Erfüllungsort und Gerichtsstand Wien
Bankverbindung, Bank Account:
UniCredit Bank Austria AG, Wien
BIC(SWIFT): BKAUATWW, IBAN: AT49 1100 0024 4302 6600
Bank account No.: 12000
Tätigkeitsbereich:
Technisches Büro für Elektrotechnik
Akkreditierte Prüfstelle
Richtung der Website (Blattlinie):
Die Website sowie der Newsletter der Gesellschaft zur Prüfung elektrotechnischer Industrieprodukte Ges.m.b.H. – im folgenden kurz CTI genannt – informieren alle Interessierten über aktuelle Produkte und Dienstleistungen des Unternehmens und bieten die Möglichkeit, Kontakt mit dem Unternehmen zur weiterführenden Beratung aufzunehmen.
Links:
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Sollte eine Website, auf die wir verlinkt haben, rechtswidrige Inhalte enthalten, so bitten wir um Mitteilung. Der Link wird dann umgehend entfernt.
Datennutzung:
Benutzer diese Website erteilen hiermit die Zustimmung zur Aufnahme der E-Mail-Adresse in ein Verzeichnis zum Versand von Informationen, die im Zusammenhang mit Leistungen des CTI stehen. Benutzer dieser Website erteilen die Zustimmung, dass Stammdaten und statistische Auswertungen zum Zweck der Kommunikation mit ihnen und insbesondere zur Weiterentwicklung, Bedarfsanalyse und zur Verbesserung von Lösungsvorschlägen und Angeboten an sie verwendet werden dürfen. Bei bestimmten Aktionen auf dieser Website werden sie vom CTI gebeten, Angaben zu ihrer Person auf dafür bereitgestellten Web-Formularen zu machen. Es steht den Benutzern dieser Website völlig frei, dieser Aufforderung nachzukommen. Sollten sie sich zu einer Angabe entscheiden, kann das CTI möglicherweise von ihnen die Angabe persönlicher Daten (z.B. Name, E-Mail-Adresse, Postanschrift u.Ä.) verlangen. Wenn die Benutzer dieser Website ihre persönlichen Informationen an das CTI übermitteln, geben sie ihr Einverständnis, dass das CTI und seine vertrauenswürdigen Partner ihr Kundenprofil speichern und weiterverarbeiten dürfen.
Haftungsausschluss:
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